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   BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61   

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BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61 (https://dejure.org/1961,6898)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1961 - 3 StR 2/61 (https://dejure.org/1961,6898)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1961 - 3 StR 2/61 (https://dejure.org/1961,6898)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) in verfassungsfeindlicher Absicht - Anforderungen an die Annahme einer der "gesamtdeutschen Arbeit" dienenden Organisation - Anforderungen an die innere Tatseite bei der Förderung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Wie der Bundesgerichtshof in der inzwischen ergangenen Entscheidung BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60] mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, bilden die SED und die von ihr abhängigen Organisationen, soweit sie "Westarbeit" betreiben, mit ihren in dieser Richtung tätigen Organen und von diesen geleiteten Agenten, Gruppen, Splittern, Parteigängern und Tarnorganisationen in der Bundesrepublik eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des § 90 a StGB, eine Verbindung im Sinne des § 128 StGB und eine Ersatzorganisation der verbotenen KPD im Sinne der §§ 42, 47 BVerfGG.

    Denn zu dieser Organisation gehört nach der Zerschlagung der zahlreichen kommunistischen Organisationen in der Bundesrepublik ein verbliebenes ausgebreitetes Netz von Stützpunkten und Vertrauenspersonen im Bundesgebiet, bestehend aus Altkommunisten, Parteigängern und Mitläufern, die wissentlich und teilweise auch ohne nähere Kenntnis bereit sind, Agenten der SED und deren Massenorganisationen oder der Untergrund-KPD bei ihrer staatsfeindlichen Wühlarbeit dauernd oder nach Bedarf und Gelegenheit zu helfen (BGHSt 15, 167, 169) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 15, 167 ff [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60] verwiesen.

    Für die Erfüllung des Tatbestandes der §§ 42, 47 BVerfGG ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).

  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    An den Nachweis dieser Absicht müssen bei § 100 d Abs. 2 StGB allerdings, wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 15, 155, 157 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60] ausgeführt hat, strenge Anforderungen gestellt werden, weil sonst Personen getroffen werden könnten, die in ihren Beziehungen zu einer staatsfeindliche Ziele verfolgenden auswärtigen Regierung, Partei, Vereinigung usw. ihre Unabhängigkeit vollständig wahre.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.

    Auch wer die Staats- und verfassungsfeindlichen Ziele der SED nicht teilt, an deren Untergrabungsaktion aber dennoch bewußt teilnimmt, handelt in verfassungsfeindlicher Absicht (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 15, 155, 156) [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60].

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Der Bundesgerichtshof hat ferner in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 14. März 1961 - 1 St E 5/60 (Leitsätze abgedruckt in MDR 1961, 519 Nr. 103) dargelegt, es seien sichere Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der sowjetzonale DTSB eine von der SED gelenkte Massenorganisation sei, die ihre sogenannte "gesamtdeutsche Arbeit" im Rahmen der SED-Gesamtorganisation für Westarbeit betreibe.
  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Für die Erfüllung des Tatbestandes der §§ 42, 47 BVerfGG ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Für die Erfüllung des Tatbestandes der §§ 42, 47 BVerfGG ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei oder einer Ersatzorganisation in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 37/60
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Er braucht sich nicht vorzustellen, dass die Organisation die verbotene Partei förmlich ersetzen will (BGHSt 15, 257).
  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61
    Es gehört deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 163; 11, 171 [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57]; 3 StR 7/60 vom 30. März 1960; 3 StR 10/61 vom 21. April 1961) zum inneren Tatbestand des § 100 d Abs. 2 StGB in der Begehungsform des Förderns, dass der Täter sich in irgendeiner Weise zum Werkzeug der Staats- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der fremden Vereinigung machen will, dass er sich in diese Bestrebungen "eingeordnet" hat.
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 10/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Die Abgrenzung zum "bedingten" Vorsatz (dolus eventualis) liegt bei der zweiten Erscheinungsform des bestimmten Vorsatzes in der vom Täter vorgestellten Notwendigkeit oder Unvermeidlichkeit des Eintritts des weiteren Erfolgs (Urt. v. 20.07.1961 - 3 StR 2/61).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 40/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Die "Einordnung" liegt somit in der Tathandlung selbst (BGH 3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961).
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 18/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Danach bilden die von der SED abhängigen Organisationen, insbesondere der FDGB, soweit sie in der Bundesrepublik "Westarbeit" betreiben, verfassungsfeindliche Teilorganisationen innerhalb der Gesamtorganisation der SED (BGHSt 15, 167, 173 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; 16, 26, 31 [BGH 29.03.1961 - 3 StR 6/61]; 16, 298, 299 [BGH 21.10.1961 - 2 StE 2/61]; BGH 3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961).
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 17/62

    Förderung kommunistischer Interessen und Zielsetzungen als Zuwiderhandlung gegen

    Die Ausführungen des Landgerichts zu den Begriffen "verfassungsfeindliche Absicht" (§ 94 StGB) und "Rädelsführer" (§ 90a StGB) stehen in Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961 zum Vorsatz bei Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen; BGHSt 6, 129; 6 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 463/52]StR 88/54 vom 19. Mai 1954; BGHSt 7, 279 [BGH 09.03.1955 - StE 160/52]; 6 [BGH 03.11.1954 - 6 StR 236/54]StR 92/55 vom 7. März 1956; 6 StR 63/56 vom 26. September 1956; 3 StR 44/57 vom 11. Dezember 1957 zum Begriff des Rädelsführers, für den es entscheidend auf die wesentliche Förderung ankommt).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 13/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Zu Unrecht beanstandet die Revision den Ausgangspunkt des Landgerichts, die SED versuche durch konspirative Wühlarbeit, u.a. durch Agenten des "Westapparates" des FDGB, das in der sowjetisch besetzten Zone von ihr eingeführte Gewalt- und Willkürsystem auf die Bundesrepublik auszudehnen (BGHSt HuSt II 326; 2 StE 4/58 vom 9. Juli 1959; 3 StR 2/61 vom 20. Juli 1961).
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